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Geldauflagen und Bußgelder

Geldauflagen und Bußgelder: Denken Sie dabei an uns.

Die Aidshilfe Düsseldorf ist in der Liste der Empfänger von Geldauflagen in
Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Kennziffer
E-04815 in der Online-Datenbank der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf registriert. Wir erfüllen alle erforderlichen Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern.

Wir garantieren Ihnen:

  • eine fristgerechte Rechenschaft über eingehende und ausstehende Zahlungseingänge
  • die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Verwaltung der Geldauflagen und Bußgelder
  • die Einhaltung der Rechenschaftspflicht bei der Generalstaatsanwaltschaft
  • die Mitteilung von Satzungsänderungen, die die Gemeinnützigkeit betreffen
  • Materialien für Ihre Zuweisung, wie Überweisungsträger mit dem Aufdruck „Keine Spende – gerichtliche Auflage“, Aufkleber mit Anschrift und Bankverbindung

Durch Ihre Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern tragen Sie als Richter*in oder Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt nachhaltig dazu bei, die Arbeit der Aidshilfe zu sichern und Projekte zu erhalten. Dazu zählen beispielsweise die Betreuung und psychosoziale Begleitung sowie eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen.

Bankverbindung der Aidshilfe Düsseldorf

Aidshilfe Düsseldorf e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE81 3702 0500 0001 8408 01
DED E81 3702 0500 0001 8408 0181 3702 0500 0001 8408 01
BIC BFSWDE33XXX


Ihre Ansprechpartnerin
Heike Gröper (sie)

Fundraising und Kommunikation
Tel.: 0211 - 77 095-42

Kontakt per E-Mail
Danke, dass Sie helfen!

Das ist die Aidshilfe Düsseldorf

Seit 35 Jahren setzt sich die Aidshilfe Düsseldorf für die Belange von Menschen mit HIV/Aids ein. Die Aufgaben haben sich im Laufe der Jahre gewandelt - unsere Werte nicht!

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Wir freuen uns über Zuwachs!

Jedes Mitglied der Aidshilfe Düsseldorf setzt ein starkes Signal gegen Stigmatisierung und Ausgrenzung von Menschen mit HIV/Aids und für Solidarität. Deshalb zählt jede Stimme.

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